AGB´s

Allgemeine Mietbedingungen
AGL Willich GmbH – Vermietung und Verkauf von Baumaschinen
Linsellesstraße 107, 47877 Willich
Stand: Juli 2025

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Bedingungen der AGL Willich GmbH (nachfolgend: Vermieter) gelten für alle Angebote und Mietverträge zur Vermietung gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend: Mieter). Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter hat ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zugestimmt.

  2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden und Ergänzungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

  3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Mieter gegenüber dem Vermieter abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

  4. Soweit zwischen Vermieter und Mieter eine Vereinbarung zur Haftungsbegrenzung abgeschlossen wurde, gelten die entsprechenden Regelungen für Beschädigung oder Verlust des Mietgegenstandes ergänzend.

§ 2 Vertragsschluss, Rechte und Pflichten

  1. Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein Mietvertrag kommt durch Unterzeichnung, schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder mit Übergabe des Mietgegenstandes zustande.

  2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit zu überlassen.

  3. Der Mieter verpflichtet sich, die vereinbarte Miete zu zahlen, den Mietgegenstand sachgemäß zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit zurückzugeben.

§ 3 Mietpreis, Kaution

  1. Der Mieter zahlt für den Gebrauch des Mietgegenstandes den vereinbarten Mietpreis. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise gemäß aktueller Preisliste. Die Abrechnung erfolgt kalendertäglich.

  2. Tagespreise gelten für max. 8 Betriebsstunden. Der Wochenpreis umfasst maximal 40 Betriebsstunden von Montag bis Freitag, der Wochenendpreis max. 8 Betriebsstunden. Weitere Stunden werden zusätzlich berechnet.

  3. Mietpreise für Unternehmer verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mietpreise für Verbraucher sind Bruttopreise inkl. Mehrwertsteuer.

  4. Nicht enthalten im Mietpreis sind Transportkosten, Betriebsstoffe (z. B. Treibstoff, Öl), Reinigungskosten sowie Kosten für Verpackung oder Sortierung.

  5. Zusätzliche Kosten: a) Bußgelder oder Mautgebühren, die während der Mietzeit entstehen
    b) Bearbeitungspauschale von 15 € für Bußgeldbearbeitung
    c) Bearbeitungspauschale von 40 € bei Schadensfällen

  6. Der Vermieter kann jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder unverzinsliche Kaution verlangen.

  7. Zurückbehaltung oder Aufrechnung ist für Unternehmer nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

§ 4 Überlassung des Mietgegenstandes

  1. Der Mietgegenstand wird gereinigt, betriebsfähig und vollgetankt samt Zubehör, Unterlagen und ggf. Schlüsseln zur Abholung in der vereinbarten Filiale bereitgestellt. Verpackungen verbleiben beim Mieter und müssen mit zurückgegeben werden.

  2. Lieferung oder Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Mieters. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart.

  3. Der Mieter sorgt auf eigene Kosten für einen ungehinderten Zugang zur Ablieferstelle, rechtzeitige Genehmigungen und sichere Aufstellflächen.

  4. Kommt der Vermieter mit der Übergabe in Verzug, kann der Mieter Schadensersatz in Höhe des Tagesmietpreises fordern und nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

  5. Der Vermieter darf bei Zumutbarkeit einen gleichwertigen Mietgegenstand bereitstellen.

§ 5 Mängel

  1. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe zu prüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

  2. Mängel, die während der Mietzeit auftreten, sind sofort schriftlich, bei Gefahr im Verzug zusätzlich mündlich zu melden.

  3. Der Vermieter darf Mängel durch Reparatur oder durch Ersatz beheben.

§ 6 Rückgabe

  1. Der Mieter gibt den Mietgegenstand vollständig, gereinigt und vollgetankt mit allem Zubehör und Unterlagen zurück.

  2. Die Rückgabe ist rechtzeitig vorab anzukündigen.

  3. Die Rückgabe erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten.

  4. Eine Weiternutzung nach Mietende führt nicht zu einer stillschweigenden Verlängerung (§ 545 BGB findet keine Anwendung).

  5. Bei vereinbarter Abholung ist der Mietgegenstand verpackt und transportbereit auf befahrbarer Fläche bereitzustellen.

  6. Abholzeiten sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart.

  7. Der Vermieter kontrolliert den Mietgegenstand nach Rückgabe. Bei Schäden erfolgt eine schriftliche Mitteilung.

  8. Vorzeitige Rückgabe entbindet nicht von der Mietzahlung bis zum Ende der Mietzeit.

§ 7 Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter behandelt den Mietgegenstand pfleglich, schützt ihn vor Überlastung, nutzt ihn sachgemäß und gemäß Anleitungen, beachtet Sicherheitsvorschriften und lagert ihn sicher.

  2. Bedienpersonal muss qualifiziert und berechtigt sein.

  3. Der Mieter prüft Eignung für Einsatzbedingungen.

  4. Wartung und Reparatur sind dem Vermieter anzuzeigen.

  5. Schäden und Eingriffe Dritter sind sofort schriftlich zu melden.

  6. Der Mietgegenstand darf nur mit Zustimmung des Vermieters weitergegeben werden.

  7. Bei Pfändung oder Zugriff durch Dritte ist der Vermieter umgehend zu informieren.

  8. Der Einsatzort ist wahrheitsgemäß anzugeben. Der Vermieter darf den Mietgegenstand besichtigen.

  9. Auslandsverwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig.

  10. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, sofern nicht explizit versichert.

  11. Der Mieter trägt alle Gebühren, Bußgelder etc. während der Mietzeit.

§ 8 Schaden und Verlust

  1. Bei Schaden, Verlust oder Diebstahl ist der Vermieter sofort schriftlich zu informieren und ein Schadensformular auszufüllen.

  2. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.

§ 9 Kündigung

  1. Befristete Mietverträge sind nicht ordentlich kündbar.

  2. Unbefristete Verträge können mit Frist (1 Tag bei Tagesmiete, 2 Tage bei Wochenmiete, 1 Woche bei Monatsmiete) gekündigt werden.

  3. Außerordentliche fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug oder Pflichtverletzung ist zulässig.

§ 10 Haftung des Vermieters

  1. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen.

  2. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und nach Produkthaftungsgesetz.

  3. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

  4. Es besteht keine Haftung für vergessene Gegenstände bei Rückgabe.

§ 11 Haftung des Mieters

  1. Der Mieter haftet für Verlust, Untergang und Schäden – auch durch Dritte – sofern er diese zu vertreten hat.

  2. Der Mieter ersetzt alle daraus entstehenden Folgekosten.

  3. Eine Haftungsbegrenzung ist nur bei vorheriger Vereinbarung und Zahlung eines Zusatzentgelts möglich.

  4. Bei Nichtzahlung entfällt der Schutz durch Haftungsbegrenzung.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Willich.

  2. Gerichtsstand ist Krefeld, sofern zulässig.

  3. Es gilt deutsches Recht.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.